Inspektion der Kanalanschlüsse – Gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung

Prüfung

Zur Gewährleistung eines umfangreichen Gewässerschutzes müssen nach dem Landeswassergesetz seit 2008 alle privaten Entwässerungsanlagen auf Dichtheit geprüft und gegebenenfalls saniert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass durch Undichtigkeiten vor allem in älteren Kanalleitungen im privaten Bereich keine Verunreinigungen des Grundwassers mehr erfolgen. 

Das Gesamtvorhaben muss bis 2020 abgeschlossen sein. In Wasserschutzzonen sollen die Dichtheitsprüfungen bereits bis 2015 abgeschlossen sein. Für die Stadt Niederkassel wurde beispielsweise ein Zeitplan für die Kanalinspektionen vorgesehen. Hier werden die Grundstückseigentümer jeweils etwa zwei Jahre im Voraus noch einmal auf ihre gesetzliche Verpflichtung hingewiesen. Hierzu gehört unter anderem, dass sie ihre Hausanschlüsse für die Grundstücksentwässerung bis zu Grundstücksgrenze reinigen und mittels einer TV-Inspektion oder durch Druckprüfungen von einem zertifizierten Fachkundigen begutachten lassen müssen. Sollte dabei festgestellt werden, dass der Kanal Undichtigkeiten aufweist, muss eine entsprechende Reparatur erfolgen. Die Firma ISH ist ein für diese Begutachtung zertifizierter Betrieb. Wir führen bei Ihnen bereits jetzt die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung durch und beheben eventuelle Undichtigkeiten.